Risi­ken für Unter­neh­mer

Ver­mö­genscha­den­haft­pflicht-Ver­si­che­rung

Feh­ler ge­hören zum Berufs­all­tag dazu und las­sen sich kaum voll­stän­dig ver­meiden. Des­halb brau­chen Sie einen umfang­rei­chen Schutz, um die Fol­gen ab­zu­mildern oder ab­zu­wenden, denn hohe Schaden­ersatz­an­sprüche Drit­ter (Ge­schä­digter) kön­nen Ihre Exis­tenz be­drohen. Das Glei­che gilt für Ab­wehr­kosten, um un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren. Daher ist die Ver­mögens­schaden­haft­pflicht für alle be­raten­den Berufe ele­mentar wich­tig, teils ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und in jedem Fall die Pflicht­ver­sicherung Num­mer eins.

Ver­trau­ens­scha­den-Ver­si­che­rung

Diese Ver­si­che­rung schließt die Lücke der Risiko­be­schränkung bei wissent­lichen oder vor­sätz­lichen Pflicht­ver­letzungen bei der Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht-Ver­si­che­rung (Berufs­haft­pflicht-Ver­si­che­rung). Sie ist also keines­falls iden­tisch mit der Ver­mögens­schaden­haft­pflicht, son­dern stellt eine Ergän­zung dar.

Über­schrei­ten die Risi­ken eines Auf­tra­ges die ge­for­derte Mindest­ver­sicherungs­summe, ist jeder Ent­schei­der gut be­raten, selbst­ständig zu über­prüfen, ob die be­steh­ende Ver­sicherungs­summe aus­reicht oder diese gege­be­nen­falls er­höht wer­den muss. Für den Fall, dass er nicht für einen aus­reich­enden Ver­sicherungs­schutz gegen die von ihm im Rah­men sei­ner Amts­tätig­keit ver­ur­sachten Ver­mögens­schäden Drit­ter sorgt, haf­tet er unter Um­ständen mit sei­nem Privat­ver­mögen.

Berufs­haft­pflicht-Ver­si­che­rung

Viele selb­stän­dige Berufe, wie z.B. Rechts­an­wälte, Inkas­so­bü­ros, Immo­bi­lien- und Ver­si­che­rungs­mak­ler sowie Unter­neh­mens­be­ra­ter, benö­ti­gen eine spe­zi­fi­sche Berufs­haft­pflicht. Meist wird diese bereits bei der Bean­tra­gung der Berufs­er­laub­nis oder bei der Ein­tra­gung der Tätig­keit in Kam­mern oder Regis­tern ver­langt.

Recht­schutz-Ver­si­che­rung

Gericht­li­che Ver­fah­ren sind in Deutsch­land eine kost­spie­lige Ange­le­gen­heit. Auch ist bereits eine außer­ge­richt­li­che Beglei­tung eines Rechts­an­wal­tes nicht bil­lig. Hier­für kön­nen Sie sich mit einer Recht­schutz-Ver­si­che­rung absi­chern. Diese kann Sie vor Kos­ten im Streit­fall bei den The­men Kfz, Steu­ern, Gesell­schafts- und Straf­recht schüt­zen.

Büro­haft­pflicht-Ver­si­che­rung

Der Schutz vor finan­ziellen An­sprüchen, die aus Per­so­nen- oder Sach­schäden resul­tieren, sollte für Betriebs­inhaber hohe Prio­rität haben. Die Büro­haft­pflicht­ver­sicherung über­nimmt die Prü­fung der gestell­ten An­sprüche und zahlt berech­tigte Ent­schädi­gungen an den An­spruch­steller. Über­höhte oder unbe­gründete Forde­rungen hin­gegen wer­den durch die Ver­sicherungs­gesell­schaft ge­kürzt oder abge­lehnt. Der Ver­sicherungs­nehmer erhält somit zwei ver­schie­dene Leis­tungen durch eine Police. Zum einen wer­den finan­zielle Forde­rungen über­nommen. Zum ande­ren leis­tet der Ver­sicherer einen pas­si­ven Rechts­schutz und ver­tritt den Ver­sicherungs­nehmer sogar gericht­lich, wenn ein An­spruch­steller nicht mit der Regu­lierung eines Schaden­falls ein­ver­standen ist.
Die Büro­haft­pflicht bie­tet aber keine Deckung bei rei­nen Ver­mögens­schäden, die nicht durch einen Per­so­nen- oder Sach­schaden ent­standen sind. Wenn Sie die­ses Risiko ver­sichern möch­ten, benö­tigen Sie zu­sätz­lich eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­sicherung.

Haben Sie noch Fra­gen zu einer die­ser tol­len Mög­lich­kei­ten, Ihre Risi­ken in ihrer Selb­stän­dig­keit und in ihrem Unter­neh­men zu redu­zie­ren? Dann rufen Sie uns gleich an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail. Wir klä­ren mit Ihnen sofort alle offe­nen Punkte und erklä­ren Ihnen, wie sie diese Risiko-Management–Komponenten in ihrem Unter­neh­men ein­füh­ren kön­nen.

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